( NÖLB ) Gründtlicher beweiß, das die, zu den Geistlichen Güttern und Clöstern gehörige Unterthanen, nach außweisung deß Majestatbriffs, und zwischen den Ständen sub una und utraq, geschehener Vergleichung befügt seyn und gutt recht haben, das sie ihnen wie auch Ihr: Kay: May: Unterthanen auff deroselben Herrschaften zu ihren Gottesdienst Kirchen auffbawen, und Gott geruhiglich dienen mögen. - [Prag] , 1618. - [11] S. ( Kollat: [11] S.) Sign.: 4.583 B * Regal: Sonderabteil |