( NÖLB ) Circulare. Seine k.k. Majestät haben vermöge Hofdekrets vom 20ten dieses Monats auf Höchstdenselben von dem Prager vereinigten Handelsstande gemachte Vorstellung den 123ten §. der Gerichtsordnung dahin zu erklären geruhet, daß ein Handelsmann seine Handlungsbücher niemand andern, als seinem gehörigen Richter vorzuweisen schuldig, und gehalten sey. - Wien, 1794. - 1 Blatt ; 35 cm ( Umfang: 1 Blatt) Sign.: 230.966 D * Standort: Kein Sonderstandort (Magazinsaufstellung) |