Prev  Next  More 

( Part work NÖLB ) Kreisschreiben ; Nro. 57. = Nro. 1465./9., Zur Beseitigung der Bevortheilungen, welche bey Natural-Subministrirungen vom Lande an die Truppen-Durchmarsche wahrgenommen worden sind, ist auf hofkriegsräthliche Anordnung den gesammten Truppen- und Verpflegsmagazinen einer eigene Vorschrift unter einem hinausgegeben worden, wie sich diese in Fällen, wo Natural-Subministrirungen unvermeidlich werden, zu benehmen haben. -
o.O., 1805. - 1 Blatt ; 32 cm ( Umfang: 1 Blatt)
(Kreisschreiben ; Nro. 57. = Nro. 1465./9.)
Sign.: 232.697 D 56 * Standort: Kein Sonderstandort (Magazinsaufstellung)