( NÖLB ) Kreisschreiben ; Nro. 58., In Absicht auf die halbjährliche Einsendung der Schulfondsbeyträge und der Schulbesuchs-Vereichnisse mit den Schul-Strafgeldern werden zu Folge hohen Regierungsdecretes vom 19ten / 29ten v. M. für die Zukunft, d. i. vom 1. Aprill d. J. an, folgende Puncte zur unabweichlichen Richtschnur vorgeschrieben, und zwar in Ansehung der Schulfonds-Beyträge. - o.O., 1806. - 4 ungezählte Seiten ; 33 cm ( Umfang: 4 ungezählte Seiten) (Kreisschreiben ; Nro. 58.) (Kreisschreiben ; Nro. 1628./12.) Sign.: 232.697 D * Standort: Kein Sonderstandort (Magazinsaufstellung) |