( NÖLB ) Kreisschreiben ; Nro. 173., Auf Befehl des hochlöbl. k. auch k.k. n.ö. Hof-Kommissariats wird gesammten Dominien, und Obrigkeiten hiermit bedeutet, nunmehr bey ihren unterthänigen Gemeinden sogleich die Veranstaltung zu treffen, daß sowohl alle dem k. auch k.k. Neustädter Schiffahrtskanal zugehörigen Häuser, wie auch alle k. auch k.k. Mauthhäuser von künftiger Einquartierung der französisch-kaiserlichen Truppen verschont bleiben. - o.O., 1805. - 1 Blatt ; 33 cm ( Umfang: 1 Blatt) (Kreisschreiben ; Nro. 173.) (Kreisschreiben ; Nro. 3706./9.) Sign.: 232.697 D * Standort: Kein Sonderstandort (Magazinsaufstellung) |